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Ganz gleich ob Land, Luft oder See, wir haben die richtige Lösung für Ihr Gefahrgut.
Gefahrgutabwicklung nach
Ergänzend stehen zur Lagerung von Gefahrstoffen in unseren Niederlassungen Lörrach (DE) und Freiburg (DE) spezielle Gefahrstofflager zur Verfügung.
Ab 1. Januar 2009 gelten neue ADR/RID Vorschriften. Hier einige wichtige Neuerungen/Änderungen:
Kapitel 5.4
Einträge im Beförderungspapier
Kapitel 5.4.1.1.1f - Bei Anwendung des Unterabschnitts 1.1.3.6 (Freistellung im Zusammenhang mit Mengen, die je Beförderungseinheit befördert werden) muss für jede Beförderungskategorie die Gesamtmenge der gefährlichen Güter gemäß Absatz 1.1.3.6.3 im Beförderungspapier angegeben werden.
Kapitel 5.4.1.1.1k - Soweit zugeordnet, der in Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte 15 angegebene Tunnelbeschränkungscode in Großbuchstaben und in Klammern. Der Tunnelbeschränkungscode braucht im Beförderungspapier nicht angegeben werden wenn vor der Beförderung bekannt ist, dass kein Tunnel mit Beschränkungen für die Beförderung gefährlicher Güter durchfahren wird.