Die Incoterms erfahren zum 1. Januar 2011 ihre neueste Fassung.
Die Incoterms regeln ausschliesslich die Beziehung zwischen Käufer und Verkäufer und legen fest, welche Partei die Verpflichtung hat, den Beförderungs- oder Versicherungsvertrag abzuschliessen, wann der Verkäufer an den Käufer liefert und welche Kosten jede Seite zu tragen hat.
Die Klauseln DAF (Delivered at frontier), DES (Delivered ex ship), DEQ (Delivered ex quay) und DDU (Delivered duty unpaid) wurden gestrichen.
Neu hinzugekommen sind DAT (Delivered at terminal) und DAP (Delivered at place).
Ebenfalls wurde der Gefahrenübergang neu geregelt. Änderungen gibt es bei der Frankatur FOB (Free on board), CFR (Cost and freight) und CIF (Cost, insurance and freight). Bei allen drei Klauseln ist der Gefahrenübergang nun nach Beladung auf dem Schiff im Abgangshafen.
Eine Übersicht zu den ab 1. Januar 2011 geltenden Incoterms finden Sie unter Downloads-Bedingungen.
Die bisherigen Incoterms behalten jedoch weiterhin ihre Gültigkeit, sodass im Zweifelsfall die Incotermversion mit angegeben werden sollte.
Detailinformationen erhalten Sie auch bei unseren Abteilungsverantwortlichen Luft- oder Seefracht.
Kontakt:
Luftfracht Deutschland:
Alex Witzigmann
Tel.: +49 (0) 761 13 05-471
oder per Mail
Seefracht Deutschland:
Roland Steinebrunner
Tel.: +49 (0) 761 13 05-481
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Luft-/Seefracht Schweiz:
Ingo Kammüller
Tel.: +41 (0) 61 85 51-411
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