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07.12.2011

Gelangensbestätigung (Update 14.12.11)

Änderung für den Nachweis innergemeinschaftlicher Lieferungen

Zum 1. Januar 2012 tritt in Deutschland eine Gesetzesänderung hinsichtlich des Nachweises innergemeinschaftlicher Lieferungen in Kraft. Neu eingeführt wird die Gelangensbestätigung (§17a UstDV).

Trotz vehementer Intervention der Wirtschaftsverbände einschliesslich des Deutschen Speditions- und Logistikverbandes hat sich der Gesetzgeber dazu entschieden, alle bislang für innergemeinschaftliche Lieferungen geltenden Nachweise für Umsatzsteuerzwecke abzuschaffen und einen einzigen - in Verbindung mit dem Doppel der Handelsrechnung - gültigen Beleg, die Gelangensbestätigung einzuführen. Die Besonderheit der neu kreierten Gelangensbestätigung ist, dass sie die Unterschrift des Empfängers tragen muss.

Das Bundesfinanzministerium hat kurzfristig einer dreimonatigen Übergangsfrist zugestimmt, sodass bis zum 31.03.2012 die Ausfuhrnachweise noch nach bisherigen Regelungen erbracht werden können.

Die notwendigen Verwaltungsvorschriften zur Durchführung und Handhabung des neuen Verfahrens stehen jedoch noch aus.

Bis zur weiteren Präzisierung der Gelangensbestätigung durch die zuständigen Behörden erhalten Sie die Verbringungsnachweise für innergemeinschaftliche Lieferungen in der gewohnten Form.

Ergänzend weisen wir darauf hin, dass nach derzeitigem Kenntnisstand diese Regelung auch für Schweizer Exporteure im Rahmen von "EU-Verzollungen" gilt.

Wir werden Sie über die weitere Entwicklung informieren.

Den vollständigen Gesetzestext finden Sie hier.

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