15.12.2010
Security Amendment
Sicherheitsbestimmungen im Handelsverkehr zwischen der Schweiz und Drittländern.
Zum 1. Januar 2011 werden im Rahmen des Security Amendments zusätzliche Sicherheitsdaten und Vorausanmeldungen im internationalen Warenverkehr erforderlich.
Die konkreten Bestimmungen waren durch das Jahr 2010 hindurch bei den zuständigen Behörden in der Entwicklung.
Nachfolgend die wichtigsten Informationen zum letzten Stand für Sie:
- Im Warenverkehr zwischen der Schweiz, der EU und Norwegen wird es keine Änderungen geben.
- Zusätzliche Sicherheitsdaten werden jedoch im Warenverkehr mit allen Drittländern (dies betrifft hauptsächlich die Luft- und Seefracht, aber auch Lieferungen per Camion ausserhalb der EU) erforderlich.
Selbstverständlich übernimmt Streck Transport die Deklaration der zusätzlichen Daten im Rahmen unserer NCTS und E-DEC Systeme für Sie, sofern wir mit der Ausfuhrdeklaration beauftragt sind.
Sofern Sie selber E-DEC Ausfuhren anmelden, empfehlen wir Ihnen in Ihrem Hause die Kompatibilität Ihrer Software mit diesen Anforderungen sicherzustellen.
Hier finden Sie bei Interesse einen umfassenden Überblick der EZV zum Thema Security Amendment.
Welche Sicherheitsdaten künftig verlangt werden, erfahren Sie hier.
Für weitere Informationen können Sie gerne auch uns kontaktieren.
Holger Eschbach
Tel.: +41 (0) 61 85 51-485
oder per Mail



