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17.01.2011

Sammelverzollungen nach Deutschland

Das Bundesministerium der Finanzen hat am 29.12.2010 das Ende der gewährten Übergangsfrist bezüglich der Verwendung der papiergestützten Empfängerlisten endgültig auf den 31. Dezember 2011 festgelegt. Demzufolge ist ab dem 1. Januar 2012 die Verwendung von papiergestützten Empfängerlisten nicht mehr erlaubt. Eine weitere Übergangsfrist wird nicht gewährt.

Sollten Sie Fragen zu diesem Thema haben, kontaktieren Sie bitte:

Holger Eschbach
Tel.: +41 (0) 61 85 51-485
oder per Mail

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